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   BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95   

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BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95 (https://dejure.org/1995,14500)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1995 - 1 WB 58.95 (https://dejure.org/1995,14500)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 1 WB 58.95 (https://dejure.org/1995,14500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
    Im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung kommt eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 - und vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -).

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer einstweiligen Anordnung, durch die dem Vorgesetzten von vornherein bestimmte Maßnahmen verboten werden, kann allenfalls für diejenigen Fälle anerkannt werden, in denen schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme des Vorgesetzten geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -).

  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89

    Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht zu Gunsten des Soldaten - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
    Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 -).
  • BVerwG, 26.07.1993 - 1 WB 37.93

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Unterlassen einer Maßnahme im

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
    Im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung kommt eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 - und vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -).
  • BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72
    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
    Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 -).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 3.94

    Anwendbarkeit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) bei einem Beschwerdeanlass in der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
    Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 -).
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im Übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58/95 -, juris Rn. 2; VG Berlin, Urteil vom 13. Mai 2022 - VG K 567/20 -, juris Rn. 34 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris).
  • OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18

    Aufstieg; Polizeibeamter; Auswahlverfahren; Leistungsgrundsatz; Beurteilungen

    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).

    Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.; Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 2 B 205/12

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Versetzung/Umsetzung

    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).

    Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.; Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02

    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte

    Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 -, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).
  • BVerwG, 22.10.2003 - 1 WB 30.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Zwar ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der das Unterlassen einer Maßnahme zum Gegenstand hat, nach dem entsprechend anzuwendenden Grundsatz des § 123 VwGO (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 1 WB 43.67 - <BVerwGE 33, 42 [43]>, vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [111]>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [390]> und vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - NVwZ 2001, 329>) auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft; er kommt im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (Beschlüsse vom 8. November 1989 - BVerwG 1 WB 126.89 -, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 102.90 - und vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 - ).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 46.02

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen truppendienstliche Maßnahmen - Zumutbarkeit des

    Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gut zu machender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.; Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255, [256]>, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - ).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 51.96

    Anfechtbarkeit einer nicht verwirklichten Planungsabsicht nach der

    Davon abgesehen besteht für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -, vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 103.94 - , vom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 - und vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 - ), weil es dem Rechtssuchenden regelmäßig zugemutet werden kann, die befürchtete Maßnahme abzuwarten und dann mit den gegebenen Rechtsbehelfen - einschließlich der zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorgesehenen Anträge - dagegen vorzugehen.
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